Geräte-Retter-Prämie

Geräte-Retter-Prämie

Der Nachfolger des Reparaturbonus startet mit 12. Jänner 2026. Damit startet eine neue bundesweite Förderung für Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten.

Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können ab 2026 mit der Geräte-Retter-Prämie wieder Reparaturkosten sparen: Dabei können bis zu 50 % der entstandenen Kosten, maximal 130 Euro pro Gerät, gefördert werden. Alternativ werden auch Kostenvoranschläge mit bis zu 30 Euro unterstützt. Voraussetzung ist, dass die Reparatur bei einem registrierten Partnerbetrieb durchgeführt wird.
Gefördert werden zahlreiche Geräte aus dem privaten Haushalt, darunter etwa Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Kaffeemaschinen, Staubsauger, Computer, Monitore sowie ausgewählte medizinische und pflegebezogene Geräte. Im Vergleich zum früheren Reparaturbonus wurden die förderfähigen Gerätekategorien angepasst: Smartphones, Handys, E-Bikes, Fahrräder sind nicht mehr enthalten, wohl aber Unterhaltungselektronik, Haushalts- und Bürogeräte.

Die Abwicklung erfolgt – wie bereits beim Reparaturbonus – über ein Online-Bon-System. Privatpersonen erstellen vor der Reparatur einen Bon, der beim Partnerbetrieb eingelöst wird. Die Förderung wird nach Einreichung der Rechnung ausbezahlt.

Für Reparaturbetriebe besteht bereits vor dem Start die Möglichkeit, sich als Partnerbetrieb der Geräte-Retter-Prämie zu registrieren. Damit können sie ab 2026 an der Förderaktion teilnehmen und ihren Kundinnen und Kunden weiterhin eine staatlich unterstützte Reparatur anbieten. Für Betriebe ist die Registrierung vollkommen kostenlos. Im Anschluss prüft die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) die registrierten Betriebe. Konsumentinnen und Konsumenten können die Geräte-Retter-Prämie schließlich ab 12. Jänner 2026 beantragen.

Weitere Informationen unter: www.geräte-retter-prämie.at